Mit der Verlautbarung des Bundesgesetzblattes Nr. 77 / 2010 treten neue Bestimmungen über das Verbrennen biogener Materialien außerhalb von Anlagen in Kraft. Bisher war das punktuelle Abbrennen biogener Materialien in den Winter- und Frühjahrsmonaten im landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereich generell gestattet. Auf Grund hoher Luftschadstoffbelastungen wurde das punktuelle Verbrennen strenger geregelt. Die wesentlichsten Neuerungen bzw. Bestimmungen über das Verbrennen biogener Materialien finden sie zusammengefasst in der Übersicht
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